[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Gönnebek: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek vom 19.12.2024

I. Nachtragssatzung zur
Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Gönnebek vom 19.12.2024

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 –  4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (KAG), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) und der § 23  der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gönnebek (Abwassersatzung) in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

 

I.

§ 2 Abs. 1 enthält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt für jedes angeschlossene Grundstück 4,50 € im Monat.“

 

II.

§ 2 Abs. 4 enthält folgende Fassung:

„Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 5,87 €.“

 

III.

Diese I. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

 

 

Gönnebek, den 18.12.2025

(L.S.)

Knut Hamann
(Bürgermeister)

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